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02.09.2021

Mitgliederversammlung

Einladung zur Mitgliederversammlung am 02.09.2021

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

wir freuen uns Sie zur ordentlichen jährlichen Mitgliederversammlung der

Tafel Biedenkopf e.V. hiermit herzlich einladen zu können für

 

Donnerstag, den 02. September 2021 um 18:00 Uhr in die                              Fritz-Henkel-Halle, Birkenweg 19 in 35216 Biedenkopf-Wallau

 

Folgende Tagesordnung ist vorgesehen:

 

1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Bericht des Vorstands

3. Kassenbericht für 2019 und 2020

4. Aussprache zu Top 2 und 3

5. Bericht der Kassenprüfer für 2019 und 2020

6. Entlastung des Vorstands für 2019

7. Entlastung des Vorstands für 2020

8. Verabschiedung aus dem Amt scheidender Vorstandsmitglieder

9. Benennung einer Wahlleitung zwecks Vorstandswahl

10. Wahl des Vorstandes

     a) der/des Vorsitzenden

     b) der/des stellvertretenden Vorsitzenden

     c) der Schriftführerin/des Schriftführers

     d) der Schatzmeisterin/des Schatzmeisters

     e) der bis zu fünf Beisitzerinnen/Beisitzer

 

11. Wahl zweier Kassenprüfer/innen

12. Verschiedenes                                                  

Haben Sie Interesse, im Vorstand mitzuarbeiten? Gerne können Sie im Vorfeld mit dem Unterzeichner Kontakt aufnehmen oder bei Aufruf des Tagesordnungspunkts Ihre Bereitschaft zur Kandidatur erklären. Es sind Vorstandsplätze durch persönlichen Verzicht frei geworden.

 

Möchten Sie einen Antrag zur Tagesordnung stellen? Dann können Sie diesen satzungsgemäß bis eine Woche vor der Mitgliederversammlung dem Vorstand schriftlich vorzulegen (§ 6, Abs. 2).

 

Wir freuen uns über Ihre Teilnahme an der Veranstaltung und sind sehr dankbar für Ihre Mitarbeit und Unterstützung unserer Tafelarbeit.

 

Mit freundlichen Grüßen

für den Vorstand

 

 

 

 

 

 

Helmut Kretz

 

 

P.S.: Bitte beachten Sie das für die Durchführung unserer Versammlung bereitgehaltene Hygiene- und Abstandskonzept. Bitte Mund-Nasenschutz mitbringen!

Insbesondere erbitten wir am Eingang zum Veranstaltungsraum von Ihnen den Negativnachweis* nach § 3 der Corona-Schutzverordnung,

 

 

*Erläuterung - eine der drei Vorgaben muss für Sie zutreffen:

 

1. doppelt geimpft (zweite Impfung mind. 14 Tage zurückliegend)

2. nachweislich genesen

3. getestet (vor weniger als 24 Stunden)




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